Dem Abwasser zugewandt
Wasser, welches in seiner Beschaffenheit durch Gebrauch verändert wurde, ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz Abwasser.
Hierzu zählt
- das häusliche Schmutzwasser
- das Wasser aus Industrie und Gewerbe, aber auch
- das gesammelte Niederschlagswasser von befestigten Flächen.
In der Regel ist es nicht gestattet, Abwasser ohne eine entsprechende Behandlung einzuleiten. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich. Die Erarbeitung entsprechenden Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis bietet IBC Ingenieure als Dienstleistung an. Im Vorfeld untersuchen wir, welche Möglichkeiten gegeben sind, abwassertechnische Verfahrenssabläufe zu optimieren, damit ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden kann.
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